AGB

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kaiserkeramik AG

Für Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Kaiserkeramik AG, gleich ob kaufvertraglicher oder werkvertraglicher Art, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Auftrag ausdrücklich und schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde:

1. Angebot, Auftrag und Vertragsabschluss

1.1 Für Lieferung und Leistung der Firma Kaiserkeramik AG gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich andere Abreden getroffen oder von der Firma Kaiserkeramik AG bestätigt werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Auftragsgebers oder Lieferanten sind für die Firma Kaiserkeramik AG nur verbindlich, wenn sie durch die Firma Kaiserkeramik AG schriftlich anerkannt werden.

1.2 Auf der Internetseite, Anzeigen u. ä. enthaltene Preisangaben der Firma Kaiserkeramik AG sind freibleibend und unverbindlich. An auftragsgemäss abgegebene Angebote hält sich die Firma Kaiserkeramik AG 30 Tage gebunden. Ein Vertragsabschluss kommt erst mit Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Eingang der vereinbarten Anzahlung auf unserem Konto vor Arbeitsbeginn zustande.

1.3 Die Bezeichnungen unserer Produkte sind frei erfunden, sie haben nichts mit den Produktenamen unserer Hersteller zu tun.

2. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen und Aufrechnung

2.1 Vereinbarte oder von der Firma Kaiserkeramik AG bestätigte Preise schliessen, soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Ist der Auftraggeber Unternehmer, verstehen sich die Preise zzgl. der bei der Lieferung und Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.2 Rechnungen der Firma Kaiserkeramik AG sind nach 30 Tagen fällig, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Ein Skonto-Abzug ist nur gemäss der Auftragsbestätigung der Kaiserkeramik AG zulässig. Um ein Teil der Materialkosten decken zu können, ist die Kaiserkeramik AG berechtigt, eine A-Konto Rechnung zu stellen mit Zahlungsziel von 20 Tagen - soweit nicht ausdrücklich und schriftlich eine abweichende Vereinbarung für das Zahlungsziel der Akonto getroffen ist. Die Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn sie auf dem Geschäftskonto der Firma Kaiserkeramik AG endgültig und frei verfügbar sind oder bar geleistet werden. Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten und so dann auf die jeweils älteste Forderung verrechnet.

2.3 Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung eines Rechnungsbetrages auch ohne Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen die Rechnung gezahlt hat.

2.4 Mitarbeiter der Firma Kaiserkeramik AG sind zum Inkasso nur berechtigt, wenn sie dem Auftraggeber dazu eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Geschäftsführers oder seines Stellvertreters der Firma Kaiserkeramik AG vorlegen.

2.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Forderungen der Firma Kaiserkeramik AG nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig durch Gerichtsurteil, Schuldenanerkenntnis oder Vergleich festgestellt ist. Die Abtretung von Ansprüchen des Auftragsgebers gegen die Firma Kaiserkeramik AG an Dritte ist ausgeschlossen.

3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

3.1 Liefertermine oder –fristen sind nur verbindlich, wenn diese von der Firma Kaiserkeramik AG schriftlich bestätigt sind.

3.2 Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände behindert und nicht fristgerecht möglich, die die Firma Kaiserkeramik AG nicht zu vertreten hat, wie durch Schäden an Fertigungsmaschinen, sonstige Betriebs- und Transportstörungen sowie von Vorlieferanten zu vertretene Lieferverzögerungen oder als Folge höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, behördliche Massnahmen oder sonstige Katastrophenfälle), verschiebt sich der Liefertermin um den Zeitraum der Verzögerung, sofern nicht die Firma Kaiserkeramik AG vom Vertrag zurücktritt.
Ist die Firma Kaiserkeramik AG mit der Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber erst nach Ablauf einer der Firma Kaiserkeramik AG gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Betrieb der Firma Kaiserkeramik AG oder des Herstellers - soweit direkte Lieferung ab Hersteller vereinbart ist - verlassen hat. Wird die Auslieferung und/oder der Versand der bereitstehenden Ware auf Wusch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der schriftlichen Anzeige der Liefer- und Versandbereitschaft durch die Kaiserkeramik AG auf den Kunden über.

3.4 Transportschäden und Fehlmengen sind vom Auftraggeber auf den Frachtpapieren zu vermerken, vom anliefernden Transporteur zu bestätigen und sofort beim Spediteur/Frachtführer geltend zu machen, wobei die Firma Kaiserkeramik AG bei grösseren Schäden die Hinzuziehung eines Sachverständigen empfiehlt.

3.5 Die Ware der Firma Kaiserkeramik AG steht bis zu vollständigen Zahlung der Rechnungsforderung unter Eigentumsvorbehalt mit folgenden weiteren Regelungen:
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bleibt bis zu vollständigen Erfüllung – bei Wechsel – oder Scheckzahlung bis zur endgültigen Gutschrift auf dem Konto der Firma Kaiserkeramik AG – aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Firma Kaiserkeramik AG gegen den Auftraggeber, auch aus laufender Geschäftsbeziehung, einschliesslich etwa zu Lasten des Auftragsgebers bestehender Kontokorrentsalden Eigentum der Firma Kaiserkeramik AG.
- Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Kaiserkeramik AG auch nach Fristsetzung nicht nach, ist die Firma Kaiserkeramik AG berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurück zu nehmen. Eine Rücknahme gilt nicht als Ausübung des Rücktrittrechts, sofern der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt ist. Die zurückgenommene Ware kann nach Androhung der Verwertung für Rechnung des Auftraggebers von der Firma Kaiserkeramik AG freihändig zu einem angemessenen Preis verwertet werden. Die Verwertungsbestimmungen der Insolvenzordnung bleiben unberührt.

4. Haftungsbestimmungen

4.1 Der Auftraggeber hat Mängel der Ware oder der ausgeführten Arbeiten unverzüglich, jedoch bis spätestens 7 Tage nach Ausführung, der Firma Kaiserkeramik AG schriftlich anzuzeigen. Die mangelhafte Ware oder ausgeführte Arbeit ist in unverändertem Zustand für eine Besichtigung der Mitarbeiter der Kaiserkeramik AG bereit zu halten. Bei Nachbesserungen durch den Kunden vor Prüfung durch den Geschäftsführer der Firma Kaiserkeramik AG erlöschen sämtliche Ansprüche des Kunden mit sofortiger Wirkung. Ansprüche wegen offensichtlicher, sofort bei erster Augenscheinseinnahme erkennbarer Mängel sind nach Beginn der Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware ausgeschlossen.

4.2 Die Firma Kaiserkeramik AG haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen die Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Bei Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche oder aus anderen Gründen auf Grund der geschäftlichen Beziehungen zwischen der Firma Kaiserkeramik AG und dem Auftraggeber gilt ausschliesslich das schweizerische Recht gemäss OR/ZGB.

5.2 Bei Streitigkeiten über Mängel, Lieferverzögerungen etc. wird die ISP (Interessengemeinschaft der Schweiz) nicht akzeptiert. Nur im gegenseitigen Einverständnis der Firma Kaiserkeramik AG und des Auftragsgebers, wird eine neutrale und/oder unabhängige Expertise gestattet bzw. akzeptiert.

5.3 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Firma Kaiserkeramik AG und dem Auftraggeber oder Lieferanten ist der Sitz der Firma Kaiserkeramik AG in 6340 Baar. Ist der Auftraggeber Unternehmer oder Lieferant, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der Firma Kaiserkeramik AG aus dem Vertragsverhältnis auch in Wechsel- und Schecksachen das zuständige Amtsgericht.

5.4 Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Firma Kaiserkeramik AG unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien nicht berührt.